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Weinreporter Magazin:

Budapest/Bratislava / 08.06.2003
Doppelte Staatsbürgerschaft für den Tokajer


Ungarn und Slowakei schliessen Tokajer-Kompromiss

von Thomas Zöbelin

Nach jahrelangen politischen Kontroversen um die Nutzung des Namens „Tokajer“ zeichnet sich jetzt ein Kompromiss zwischen den beiden Nachbarländern Ungarn und Slowakei ab. Dem zufolge integriert Ungarn nach entsprechender Rechtsharmonisierung drei slowakischen Grenzgemeinden mit einer Anbaufläche von 172 Hektar in das Register der Weinregion von Tokaaj. Sämtliche innerhalb der Grenzen des erweiterten Anbaugebiets erzeugten Weine dürfen dann die Herkunftsbezeichnung Tokajer (Tokaji) tragen.

Die drei Gemeinden auf heute slowakischem Territorium, die früher zu Ungarn gehörten, grenzen unmittelbar an die ungarische Weinregion Tokaj-Hegyalja. Der in diesen Orten produzierte Wein wird traditionell nach ungarischem Vorbild als "Tokaji", also Tokajer, deklariert. Dem bisherigen ungarischen Standpunkt zufolge durften aber nur solche Weine als Tokajer bezeichnet werden, die aus den 27 ungarischen Gemeinden der Region Tokaj-Hegyalja stammen. Die slowakische Seite hingegen macht unter Berufung auf das Weingesetz von 1908 geltend, dass die drei Gemeinden Kistoronya, Szõlõske und der slowakische Teil von Sátoraljaújhely ihre Produkte ebenfalls Tokajer nennen dürften, dort "Tokay" genannt. Dies war Anlass für zum Teil gravierenden Unstimmigkeiten zwischen beiden Ländern.

Nach einem Treffen mit seinen slowakischen und tschechischen Amtskollegen in Bratislava erklärte der ungarische Landwirtschaftsminister Imre Németh nun, dass der Name Tokajer nun für die Gemeinden beiderseits der Grenzen gelten könnte. Damit gleicht sich Ungarn auch dem Standpunkt der Europäischen Union in dieser Frage an. Im Gegenzug erklärte sich die Slowakei bereit, nach entsprechender Rechtsharmonisierung einheitliche Qualität und einheitlichen Ursprungsschutz zu garantieren.

In der Frage vier weiterer, nicht im Weingesetz von 1908 aufgeführten Gemeinden auf slowakischem Gebiet, für deren Produkte die slowakische Seite ebenfalls die Nutzung des Markennamens Tokajer forderte, blieb Ungarn allerdings  bei seiner ablehnenden Haltung. Hier sollen nun Experten klären, ob die Weinproduktion auf Böden und mit Technologien erfolgt, die denen des historischen Weingebiets entsprechen. Wenn diese Gutachten vorliegen, könnte neu verhandelt werden, so Minister Németh.

 

Krisztián Ungváry, Historiker und Winzer mit eigenen Rebflächen in Tokaj-Hegyalja, sieht die erreichte Einigung zwischen den beiden Ländern eher skeptisch: "Der Begriff des historischen Weingebiets ist zu relativieren. Die drei heute in der Slowakei gelegenen Gemeinden, um die sich die Einigung dreht, sind 1908 überhaupt erst auf Druck der einflussreichen Familie Andrássy in das Weingesetz aufgenommen worden. Andererseits muss auch offen gesagt werden, dass noch so einiges, was unter der Bezeichnung Tokajer auf ungarischer Seite hergestellt wird, bei weitem nicht diesen Namen verdient."

Wie wichtig die Herkunftsbezeichnung Tokajer als „Marke“ für die ungarische Weinwirtschaft ist, belegt eine Bewertungsstudie der Werbeagentur Young & Rubicam aus dem Jahr 2000. Demnach rangiert die Bezeichnung "Tokaji" hinter den Marken Harley-Davidson, Herendi (Porzellan), Zsolnay (Porzellan), HBO (TV) und Hollóházi (Porzellan) auf Platz sechs der Spitzenmarken in Ungarn - noch vor der im weltweiten Vergleich führenden Marke Coca-Cola.

In der Vergangenheit wurden bereits andere juristische Geplänkel um das Aushängeschild des ungarischen Weins geführt. So müssen etwa die elsässischen Weine der Bezeichnung "Tokay d'Alsace" seit 1993 als Bezeichnungszusatz die Rebsorte anführen. Weltweit kursieren weitere falsche Tokajer, so etwa der Australian Tokay, Israel Tokay, der Schweizer Flurlinger Tokay, der Triaul Tocai aus Italien oder der California Tokay. In Deutschland scheint man sich über die Bedeutung des Markennamens Tokajer nicht im Klaren zu sein. Jungwinzer Ungváry: "Vor kurzem gab es in deutschen Fachkreisen einen Weintest und eine Verkostung mit sechs Süßweinen, die alle als Tokajer ausgewiesen waren. Nur dass kein einziger dieser Weine aus Ungarn stammte".


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Datum der letzten Aktualisierung: 2006-11-01

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